Bei dem Vermieter wohne ich ab 2012. Die Namensänderung gab es 2020. Im 2022 habe ich mich in Deutschland abgemeldet und wohnte im Ausland. Die Miete habe ich ununterbrochen gezahlt, da ich zurückkehren wollte. Im 2023 habe ich dem Vermieter die Namensänderung mitgeteilt und um eine Wohnungsgeberbestätigung / Nachtrag zum Mietvertrag / Änderung des Vertages auf den neuen Namen mehrmals gebeten. Der Vermieter weigert sich eine Vermieterbescheinigung / jegliche schriftliche Bestätigung auszustellen, da er behauptet, dass der alte Vertrag noch gültig ist. Einen Zuzug aus dem Ausland kann ich nicht machen. Das Bürgeramt sagt, dass der Vertrag schon alt ist, auf meinen alten Namen steht und nicht mehr glaubwürdig ist. Soll ich den Vermieter beim Bürgeramt / bei der Polizei wegen der Verweigerung anzeigen? Oder besser den Vermieter über einen Rechtsanwalt kontaktieren?