Antwort
Das dürfte tatsächlich rechtens sein. Die Wohngebäudeversicherung kommt zwar bei Sturmschäden auf (sofern Elementarschäden mitversichert sind) zahlt jedoch nicht wenn Dinge kaputt gehen weil sie schon alt sind oder bereits kaputt waren. In diesem Fall könnte es zum Beispiel sein, dass der Zaun beim Sturm nicht kaputt gegangen wäre, wenn er nicht bereits morsch gewesen wäre. Deswegen wird auch nicht bezahlt.