Hier zum Beispiel http://www.beste-adressen.info/infobabkuerz.php Wenn da nicht drin ist, was du suchst, frag einfach hier im Forum.
Für dein Anliegen ist es vielleicht besser, wenn du dich an www.gutefrage.net wendest. Ich denke, du hast dich in der Plattform vertan. Ich wünsche Dir trotzdem noch viel Erfolg und dass Du findest, wonach du suchst!
In aller Regel ist es tatsächlich so, dass man höhere Beiträge zahlt je mehr Kilometer man in einem Jahr fährt. Aber wenn man nur ganz wenig unterwegs ist, dann hat man natürlich auch dementsprechend wenig Fahrpraxis. Das wird von einigen Versicherungen als Risiko empfunden. So erklärt sich dann, dass man als Fahrer, der nur ganz wenige km pro Jahr fährt, höhere Beiträge hat als ein Fahrer, der ein bisschen mehr auf der Straße unterwegs ist.
Ein bisschen mehr Vorsicht sollte man vielleicht schon walten lassen. Es ist nämlich tatsächlich so, dass das ab 1. Oktober per Gesetz so sein wird. Aber obelix hat schon recht wenn er sagt, dass das in der Praxis auch heute schon oft so gehandahbt wird. Ein Grund zur Sorge ist das jedenfalls nicht.
Prinzipiell sieht die Reform des Erbrechts vor, daß Ansprüche nach spätestens 3 Jahren verjähren. Dieser Zeitraum kann allerdings ausgedehnt werden in Sonderfällen. So ein Sonderfall ist z.B. wenn der Erbe Probleme hat, an das Erbe zu gelangen.
wenn du beispielsweise einem freund oder einem familienmitglied beim umzug aushilfst, dann handelt es sich dabei um eine gefälligkeit. falls du jetzt im rahmen dieser gefälligkeit irgendwelche schäden anrichtest weil du zum beispiel eine teure vase umwirfst oder möbel zerkratzt, dann ist das ein gefälligkeitsschaden. die sind in der tat bei manchen tarifen nicht mitversichert, also erkundige dich vorher, sonst zahlt die versicherung nachher nicht.
Die Reservierung ist nur für 6 Monate möglich. Bis dahin musst du die Zulassung des neuen Fahrzeugs mit den entsprechenden Unterlagen nachweisen und auch, dass du das alte Fahrzeug verschrottet hast. Wenn das nicht innerhalb dieser sechsmonatigen Frist geschieht, dann kannst du Pech haben und am Ende leer ausgehen. Aber der Autohändler wird dir dazu die verlässlichsten Informationen geben könne. Die wissen ja auch welche Lieferzeiten es für die jeweiligen Modelle gibt.
ja, das ist zwar traurig, aber wahr. wenn das kind eine waisenrente bezieht, dann kann es nicht über die mutter bei der krankenversicherung mitversichert werden, weil die waisenrente als eigenes einkommen betrachtet wird.
ich meine, dass eine teilentnahme von bis zu 75 prozent des angesparten riestervermögens möglich ist.
die förderung ist an die bedingung geknüpft, dass das haus/die wohnung in deutchland ist. für deinen bekannten gibt es also keine mölichkeit an die fleischtöpfe zu kommen solange er im ausland bauen möchte.