Hallo zusammen

ich habe eine Frage !

ich habe eine gesetzliche Betreuerin , die hatte noch vor kurzem ein Einwilligungsvorbehalt von Gericht , von Gericht würde das einwillungsvorbehalt. Aufgehoben ! Was. Heist das für mich , hatte ich Zugriff auf meine beiden Konten ! Kann ich jz alles selber entscheiden !

freue mich auf eine Antwort!

Schönen Abend noch :)

lg