Antwort
das heißt: man kann 410 € einmalig als Provision erhalten und das ist steuerlich für den Vater unrelevant! Der Sohn kann dann diese Summe als Ausgabe absetzen! Sehe ich das richtig? Reicht da einfach ein Schriftstück in dieser Form: ich bestätige 410 € als Tippgeber-Provisoin erhalten zu haben???