Als freiberuflicher Künstler (Kleingewerbe) möchte ich meine Kunst bei Print on Demand Shops in der EU anbieten.

Man hat auf deren Shops einen eigenen persönlichen Marktplatz. Dort kann man seine Kunstwerke per Datei hochladen.

Kunden können meine Kunstwerke auf verschiedene physische Waren von Leinwanddrucken, Kleidung, Handyhüllen etc. erwerben.

Der Print on Demand Shop übernimmt die komplette Abwicklung von der Bestellung bis zur Zahlung mit dem Kunden und erstattet mir für jeden Verkauf eine Provision.

Der Print on Demand Shop ist mir gegenüber Lizenznehmer.

Bin ich richtig mit der Annahme, dass es sich hierbei um ein B2B Geschäft mit Verkauf einer sonstigen Leistung handelt?

Bin ich desweiteren richtig mit der Annahme, dass durch den Verkauf einer sonstigen Leistung in die EU, das Reserve-Charge-Verfahren angewendet werden muss?

Sehe ich den Sachverhalt korrekt, dass ich trotz meiner Kleingewerberegelung – die ja nur in Deutschland ihre Gültigkeit besitzt – verpflichtet bin, bei obigen Geschäften in der EU meine USt-IdNr. auf den Rechnungen anzugeben und ebenso die des Print on Demand Unternehmens mit zusätzlich entsprechendem Vermerk, das das Reserve-Charge-Verfahren Anwendung findet?

Vielen Dank!!!