Überstunden werden ganz normal besteuert. Hierfür gibt es leider keine Ausnahmen. Überstunden werden als 'andere Einkommen' kategorisiert und auf diese müssen ganz normal Steuer und Sozialversicherungen gezahlt werden.
Es ist genau geregelt was die Krankenkassen übernehmen müssen und was nicht. Was deine Krankenkasse zusätzlich übernimmt weiß ich nicht (das kannst du im Vertrag nachlesen). Im Zweifel solltest du aber davor nachfragen. Normalerweiße weiß der Arzt auch was von Krankenkassen im Normalfall übernommen wird und wanns schwierig wird und er die Ärzte weißen die Kunden darauf hin, da sie dann selbst bezahlen müssen und dann das Geld von der Krankenkasse (eventuell) zurück bekommen. D.h. du kannst auch noch beim Arzt entwscheiden ;)
Man bekommt ab dem Monat Kindergeld in dem das Kind geboren ist. Punkt.
Hier ein Artikel von Fokus. Darin steht, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Aufwendungen zu erstattan (ist zwar ein älterer Artikel, aber der Paragraph ist immer noch im BGB). Zwar hast du ein Recht auf Erstattung, doch wenn der Arbeitgeber nicht freiwillig die Kosten übernimmt, so würde ich nicht darauf pochen... könnte dein Einstellungschancen reduzieren.
Hoffe das hilft dir weiter: http://www.focus.de/karriere/bewerbung/vorstellungsgespraech_aid_119962.html
Nein, das ist ja der Service für den du bezahlst. Dass sie dich immer und überall abholen, wenn du mal auf der Strecke bleibst. D.h. sie schleppen dein Auto ab und bringen es in die nächste Werkstatt. Klingt zwar schön, ist es aber nur teilweise. Denn du selber wirst nicht mitgenommen (nur das Auto). Und wenn du gerade nicht in der Nähe deines Zuhauses bist und die Reparatur einige Tage dauern kann, so musst du entweder dort im Hotel warten oder nochmals den Anfahrtweg machen. Ist also nur halb-optimal.
Das ist ebenfalls - wie fast alles bei einer Bank - Verhandlungssache. Wenn du irgend eine Vorliebe hast, so kannst du das der Bank mitteilen. Falls nichts vereinbart wird, so macht es die Bank wie sie es möchte. Bei mir wird das Konto dann später belastet.
Du bekommst nach deinem Beratungsgespräch ein Beratungsprotokoll, in welchem normalerweise genau das stehen sollte, was dir gesagt wurde. Banken müssen ein Protokoll anfertigen. Wenn eine Bank dies nicht macht, so ist Vorsicht geboten.
Ja, du kannst PayPal auch benutzen, um Einkäufe in einem anderen Land zu tätigen. Du kannst z.B. damit in einem kanadischen Onlineshop einkaufen und damit bezahlen. PayPal rechnet dann die Preise mit dem aktuellen Wechselkurs um.
Nope, geht nicht. Mit 18 ist er nach deutschem Recht voll geschäftsfähig und er haftet persönlich für alle seine Handlungen. D.h. wenn er mit 18 mit Aktien handeln möchte, so kann er es tun, auch wenn du dagegen bist.
Das kommt auf die Vollmacht an. Du kannst eine Vollmacht für eine bestimmte Zeit oder bestimmten Zeitraum erteilen. Ist kein Zeitraum genannt, so gilt die Vollmacht bis auf Wiederruf, welcher ebenfalls schriftlich eingereicht werden muss.
Nein, die Gebühren bei deiner Bank sind immer gleich, egal an welcher Börse sie das Papier kaufen (verkaufen) muss. Höhere Gebühren können dann entstehen, wenn die Bank selbst keinen Zugriff auf eine Börse hat und du das Wertpapier haben möchtest (da dann die Bank das Papier über eine andere Bank kaufen muss).
Wenn du es nicht zu eilig hast, dann würde ich noch bis zum 01. April diesen Jahres warten, denn ab dann sind Schufa-Einsichten einmal im Jahr kostenfrei. Jedes Jahr Antrag telefonisch oder online stellen und dann bekommst du die Auskunft kostenlos online oder per Post. Hier ist der Link, wie alles geregelt ist und wie du vorgehen musst: http://www.mittelstanddirekt.de/c116/m187/um255/d6024/default.html?rss=true
nö leider nicht mehr. Ich war vor ein paar Wochen auch auf dem Flughafen und hab mich deshalb mal erkundigt. Und die haben mir gesagt, dass es diese Angebote so gut wie gar nicht mehr gibt. Ganz im Gegenteil, diese super-last-minute flüge sind meist sehr viel teuerer (da sie davon ausgehen, dass die mehrheit der Leute, die solche Flüge kaufen, diese auch dringend benötigen und deshalb bereit sind, viel mehr zu bezahlen).
Von einem starken Wintereinbruch profitieren z.B. Gasunternehmen oder Energieunternehmen. Auch Unternehmen und Gastronomien in Skigebieten oder Produzenten von Wintersportgeräten haben Vorteile daraus. Ob die Aktienkurse aber jetzt noch weiterhin steigen ist nicht klar. Die Informationen sollten normalerweiße schon in den Aktienkursen sein, als die Wettervorhersage vor einigen Tagen gesendet wurde. Die Kurse könnten jedoch weiterhin steigen, wenn in den nächsten Tagen vorhergesagt wird, dass der Winter noch einige Zeit Europa im Griff haben wird.