Wenn das Fahrzeug zu weniger als 10% betrieblich genutzt wird, dann ist es notwendiges Privatvermögen und darf nicht in der GmbH geführt werden. Auch einen Vorsteuerabzug gibt es aus dem selben Grund nicht.

Du kannst es natürlich in die GmbH aufnehmen, doch dann wird sich die Betriebsprüfung freuen und du dürftest schön die ganze Steuer nachzahlen

Zu der Frage: Es macht keinen Sinn.

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Bezahlen musst du den Schaden. (Keine Haftpflichtversicherung zu haben ist schon (nett ausgedrückt) sehr schlecht)

Leih dir von irgendwo Geld. Im schlimmsten Fall, wenn du es bis dahin kommen lässt, kommt der Gerichtsvollzieher und holt sich alles pfändbare.

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Das ist leider nicht möglich. Stell deinen Antrag schnell und du wirst ab nächstem Monat in der neuen Stkl geführt.

Am Ende ist es eh egal, da durch die Steuererklärung alles ausgeglichen wird.

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Du bist hier wie gesagt falsch.

Die Antwort lautet aber: Nein, es besteht keine Pflicht mehr (traurig aber wahr), die Teilnahme genügt. Der Ansporn sollte aber sein mindestens Bronze zu bekommen und das ist nicht schwer!

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Du fühlst eine Anlage EÜR aus und den daraus ermittelten Gewinn gibts du in der Anlage S an.

Solltest du keine Betriebsausgaben haben, kannst du pauschal 25% der Einkünfte als Betriebsausgaben ansetzen.

Ggf ist noch die Übungsleiterpauschale bei dir zu prüfen. Der Sachverhalt gibt wenig her, daher kann ich nicht genau sagen ob sie bei dir greift.

Bei der Übungsleiterpauschale ist es wichtig, dass bis zu ihrem Höchstbetrag nur sie angesetzt werden kann. Die Betriebsausgaben/Werbungskosten können nur dann angesetzt werden, wenn sie die Übungsleiterpauschale übersteigen ansonsten sind diese nicht anzugeben.

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Das kann unterschiedlich lange dauern. Im Februar die Erklärung für das Vorjahr macht sowieso keinen Sinn, da die Programme erst ab März die Bearbeitung freigeben.

Einfach anrufen und Nachfragen, es kann schon sein, dass deine Erklärung einfach untergegangen ist. Im FA arbeiten schließlich auch nur Menschen.

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Er hält sie womöglich zurück um die (noch kommende?) Betriebskostenabrechnung damit ggf auszugleichen. Wie viele wirst auch du höchstwahrscheinlich eine Nachzahlung erwarten und so wird es durch einen Teil der Kaution ausgeglichen.

Dies ist aber einer reine Vermutung.

Ansonsten muss er die Kaution umgehend auszahlen, aber viele Vermieter lassen sich da manchmal unbegründet Zeit.

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Du kannst die Besitzerin darüber in Kenntnis setzten, dass soweit die Fahrzeuge nicht bis zum Tag X abgeholt werden, du fortan eine Stellgebühr iHv. X € pro Tag/Woche/Monat erheben wirst.

Bleib bei den Fristen und Gebühren realistisch ;)

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Nichts, abwarten und Tee trinken.

Wenn du bereits weißt wie die Hausverwaltung arbeitet, wozu die Aufregung zum Mietzeitende?

Lasst die fälligen Beträge auf dem Konto und irgendwann werden die es schon einziehen.

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Wenn man krank ist, ist man krank.

Dein Lehrer wird darüber informiert worden sein und somit bekommst du bestimmt eine Fristverlängerung.

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Besprochen oder vertraglich vereinbart und schriftlich festgehalten?

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Einfach bei der BG anrufen und eine solche Bescheinigung Anfragen.

Theoretisch sollte dir aber ein Schreiben vorliegen wo die Zahlungen beziffert sind.

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Die Mietsache muss bei Übergabe dem ursprünglichen Zustand entsprechen(ausgenommen gesonderte Vereinbarungen). Habt ihr das getan, dann ist eure Pflicht erfüllt.

Alles was der Vermieter danach machen will ist sein Problem

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Ein Gewerbe kostet dich monatlich nichts. Die Gewerbeanmeldung kostet eine entsprechende Gebühr.

Was du zahlen müsstest sind verschiedene Steuerarten je nachdem in welchen Umsatz- und Gewinnbereich du dich befindest fällt die Steuer unterschiedlich hoch aus.

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Der Verkäufer (m/w/d) ist gesetzlich dazu verpflichtet nach deinem Ausweis zu fragen. In diesem wird sein Alter stehen und somit brauchst du dir keine Gedanken mehr machen, da du die Zigaretten so oder so nicht bekommst.

Sollte der Verkäufer (m/w/d) jedoch rechtswidrig handeln, so erkennt das Bezahlsystem dein Alter nicht.

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§326 Abs. 1 BGB iVm. § 275 Abs. 1 BGB und § 446 BGB.

Ergo, du hast deine Pflicht erfüllt und mit Übergabe der Sendung an den Paketdienstleister geht die Gefahr auf den Käufer über. Der Käufer kann dir somit nichts und muss den Kaufpreis trotzdem zahlen.

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Alles was Eifelia sagt.

Hinzugefügt: Das Kleingewerbe soll wohl „Kleinunternehmer“ sein und das gibt es in Deutschland nicht. Es gibt die Kleinunternehmerregelung iSd 19 UStG zu der du optieren kannst (ich hoffe das hast du gemacht). Solltest du nicht optiert haben, dann musst du noch die USt zahlen, soweit die Umsätze nicht steuerbefreit sind.

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