Wenn das Fahrzeug zu weniger als 10% betrieblich genutzt wird, dann ist es notwendiges Privatvermögen und darf nicht in der GmbH geführt werden. Auch einen Vorsteuerabzug gibt es aus dem selben Grund nicht.
Du kannst es natürlich in die GmbH aufnehmen, doch dann wird sich die Betriebsprüfung freuen und du dürftest schön die ganze Steuer nachzahlen
Zu der Frage: Es macht keinen Sinn.