"Die Pfändung hochwertiger Geräte wie etwa einer Stereoanlage lohnt oft kaum“, so Heinze. Die Kosten, die durch Pfändung, den Transport, die Lagerung und die Versteigerung entstehen, sind da oft höher als der Erlös, da die Geräte nach dem Kauf extrem schnell an Wert verlieren.“ Und noch ein weiterer Umstand macht dem Gerichtsvollzieher das Leben schwer: Um den Schuldner vor einer regelrechten Kahlpfändung zu schützen, hat der Gesetzgeber eine Reihe von Pfändungsverboten erlassen. Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die zu „einer bescheidenen Lebensführung“ gehören, muss er ebenso zurücklassen wie Dinge, die der Schuldner „zur Ausübung seines Berufes“ benötigt. Was genau darunter zu verstehen ist, beurteilt allerdings jedes Gericht anders.
http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/gerichtsvollzieher_aid_136313.html