Gemäß § 12 Abs. 2 Zif. 10 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% auf Bahn-Tickets nur dann anzuwenden, wenn die Beförderung innerhalb einer Gemeinde erfolgt, oder wenn die Beförderungsstrecke nicht mehr als 50 km beträgt. Tatsächlich werden aber Verbund-Tickets, Länder-Tickets und das Schönes-Wochenende-Ticket unabhängig von der Entfernung mit 7% besteuert. Was ist die Rechtsgrundlange dafür?