Guten Abend,
als Gründerberater beantworte ich gerne Fragen zum Thema.
Ein Geschäftswagen wird zum Großteil geschäftlich genutzt. Dieser Sachverhalt wird entweder über ein Fahrtenbuch (in der Praxis eher problematisch) oder über die sog. 1%-Regel, die mein Vorredner bereits erwähnt hat, abgerechnet. Das Finanzamt zieht pauschal 1% des Listenverkaufspreises des Wagens (als Neuwagen) für private Nutzung ab.
Im Falle einer 90%igen Privatnutzung macht diese Konstellation keinen Sinn.
Hier ist der PKW ein Privatwagen, der auch geschäftlich genutzt wird. Dieser Sachverhalt wird mittels 30 Cent Kilometerpauschale für Geschäftsfahrten abgerechnet. Tankbelege, Kfz-Steuer, Versicherung, Wartung, Reparatur usw. sind hier nicht abzugsfähig.
Somit sehe ich hier keine Vorteile.
Grüße
Stephan Laubscher