Ratenkredite beginnen, soweit ich weiß, irgendwo bei 1000 Euro. Manchmal gibt es diese aber auch schon ab 500 Euro. Und ja, ich denke, die Bank kann Dir das verweigern. Du hast ja keinen Anspruch auf ein Produkt einer Bank. Beim Dispokredit gibt es soweit ich weiß keine Grenzen. Üblich sind aber so ca. 3 Monatsgehälter als Dispkredit.

"Zwar hat jede Bank eigene Richtlinien, nach denen Kreditentscheidungen getroffen werden, aber dennoch gibt es Voraussetzungen für einen Kredit, die jeder, der einen Kredit beantragt, erfüllen muss." Zitat von http://www.guenstige-kredite.org/voraussetzungen-fuer-einen-kredit/

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zu 1: Nein. Es geht bei der Umsatszsteuervorausmeldung ja nur um das Thema Umsatzsteuer.

zu 2. Nein, kann nicht mit rein. Erst bei der Jahressteuererklärung

  1. Hier kannst Du die Umsatzsteuer anteilig mit eintragen

Ich würde Dir aber - da Du von dem Thema wohl nicht viel weißt - empfehlen, bei Deinem Steuerberater zu bleiben. Damit fährst Du besser, auch wenn der ein paar Euro kostet.

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Einen Kredit wirst Du dafür vermutlich nicht bekommen. Aber wenn das nichts kostet, geht das natürlich. Angespartest Geld wirst Du ja vermutlich nicht haben, da das ja Deinen Gläubigern zusteht.

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Wer Geld verdient, muss auch Steuern zahlen. Aber es gibt eine bestimmte Grenze, aber der man erst Steuern zahlen muss. Sind glaube ich 8 oder 12.000 Euro im Jahr.

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Ja, das ich bestimmt möglich. Vielleicht kostet das ein paar Euro Gebühren, aber das dürfte ja keine Rolle spielen.

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Solange Sie zu dieser angeblichen Zahlungsbefreiung keinen schriftlichen Beweis haben, wurde dies ja nirgends dokumentiert. Warum sollte ein Finanzberater auch aus bloßer Sympathie seine Dienstleistung kostenfrei anbieten? Für mich klingt diese ganze Story höchst seltsam...

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Sie sollte auf jeden Fall versuchen ein Auslandsstipendium zu bekommen. Dafür muss man sich rechtzeitig bewerben, z.B. über den Deutschen Akademischen Austausch Dienst "daad".

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wenn man aber weiterhin nebenbei freiberuflich tätig ist, kann man sich doch nicht in der GKV versichern, oder?! Er müsste die Selbstständigkeit aufgeben um rechtens bei der GKV aufgenommen zu werden.

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Durch die Bedürftigkeit und die Krankheit der Ex-Frau stehen die Chancen einer Unterhaltseinstellung eher schlecht, solange sich der Gesundheitszustand der Ex-Frau nicht nachweislich verbessert. Trotz allem würde ich regelmäßige Prüfungen (alle paar Jahre) veranlassen, ob diese Bedürftigkeit immer noch besteht bzw. immer noch in gleichem Ausmaße besteht....

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Mit welchen Sparangeboten die BC 25 kombiniert werden kann steht alles auf der Homepage der Deutschen Bahn. Die Angebote, die nicht aufgeführt sind, sind auch nicht kombinierbar mit der BC25.

Kombinierbar mit der BC25 sind u.a. Sparpreis 25 oder 50, Mitfahrerrabatt, teilweise auf Dauer-Spezial-Angebote befristet auf bestimmte Aktions-Zeiträume(auch europa).

Fazit: wenn man rechtzeitig bucht und weiß wo man hin möchte, dann kann man da einiges sparen - muss dann allerdings auch zu strengeren bzw. weniger flexiblen Bedingungen reisen (Zugbindung etc)...

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