Das hat ja jetzt nichts mit der Kleinunternehmer-Regelung zu tun.
Wenn du etwas für 2.000 € kaufst, dann stellt es wahrscheinlich ein Betriebsausgabe im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG dar.
Wenn du dann 3.000 € bekommst, ist dies eine Einnahme.
Sodass sich die Einkünfte ermitteln:
Einnahmen - Ausgaben = 3.000 € - 2.000 € = 1.000 €.
Den Gewinn von 1.000 € hast du dann einkommensteuertechnisch zu versteuern.
Und wenn die Frage auf die Regelung abzielte. Dann zählen die 3.000 € als Umsatz. Dann dürftest du nur noch einen maximalen Umsatz von 14.500 € machen, um keine USt zu zahlen. Aber versteuert wird der Gewinn.