Das hat ja jetzt nichts mit der Kleinunternehmer-Regelung zu tun.

Wenn du etwas für 2.000 € kaufst, dann stellt es wahrscheinlich ein Betriebsausgabe im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG dar.

Wenn du dann 3.000 € bekommst, ist dies eine Einnahme.

Sodass sich die Einkünfte ermitteln:

Einnahmen - Ausgaben = 3.000 € - 2.000 € = 1.000 €.

Den Gewinn von 1.000 € hast du dann einkommensteuertechnisch zu versteuern.

Und wenn die Frage auf die Regelung abzielte. Dann zählen die 3.000 € als Umsatz. Dann dürftest du nur noch einen maximalen Umsatz von 14.500 € machen, um keine USt zu zahlen. Aber versteuert wird der Gewinn.

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Vielen Dank für die Erläuterungen.

Dann habe ich das doch richtig verstanden. Aber konnte nicht glauben, dass soetwas gemacht wird. Dadurch würde der Staat erhöhte Ausgaben haben, wenn diese Personen alle noch Kindergeld erhalten würden. Zudem würde das Ziel verfehlt werden. Die Bedürftigkeit läge bei manchen nicht mehr vor und sie würden trotzdem Kindergeld erhalten. Das macht eig. wenig Sinn. Aber mir kann es in fast jeglicher Hinsicht nur Recht sein. :-) Glaube trotzdem nicht, dass es so kommen wird. Das hieße ja, dass selbst ein Millionär Kindergeld erhalten würde - überspitzt gesagt -, dass macht keinen Sinn.

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@Hildrud: Nur aus Interesse. Welche drei Günstigerprüfungen existieren denn aktuell?

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