Kann ich auf einer Rechnung einen Teilbetrag als Anzahlung veranschlagen?
Ich nehme als Dienstleister bei meinen Aufträgen immer 50% Anzahlung. Gleichzeitig würde ich aber gerne den Verwaltungsaufwand sowohl für meine Kunden als auch mich selbst möglichst gering halten. Mein Wunschvorgehen - von dem ich mir aber nicht sicher bin, ob rechtlich etwas dagegen spricht - wäre folgendes:
Mit Auftragserteilung stelle ich sofort die Rechnung über den gesamten Betrag und vermerke auf der Rechnung, dass 50% des Gesamtbetrags als Anzahlung sofort fällig ist und der Rest nach Abschluss des Auftrags. Ist das so zulässig? Vielen Dank!
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