Soweit ich weiß,ist das eine einmalige Sache
Das war bisher mein letzter Stand,habe aber auch schon von Mai gehört.Also ,nichts erwarten,nur hoffen.
Versuch es doch mal mit dem Starterset von Aldi-Talk.Volle Kostenkontrolle für Deine Tochter und natürlich auch für Euch.
Wenn die Rente und das Geld aus der Pflegeversicherung nicht reicht,springt der Staat nach Überprüfung ob noch eigenes Vermögen vorhanden ist,oder eventuell Angehörige wie Kinder vorhanden sind ein.
Dazu muß ich mal folgendes sagen.Mein Ex-Mann hat ohne mein Wissen ganz schön viel Kohle auf dem Kopf gehauen.Da kam ich erst hinter,als wir schon im Trennungsjahr waren und er einen eigenen neuen Wohnsitz hatte.Ein Gerichtsvollzieher nach dem anderen het bei mir geklingelt um Forderungen einzuholen,wovon ich vorher noch nie was mit zutun hatte.Dieses konnte ich nach vielen Bemühungen ja auch beweisen,bliebe aber letztendlich auf die ganzen Schulden sitzen,weil er ohne meines Wissens mitlerweile einen Offenbarungseid geleistet hatte.Die denken sich nur,oh da ist ja noch einen Frau und von der ist er ja noch nicht geschieden.Wenn bei ihm nichts mehr zu holen ist,werden die Frauen dann halt zur Kasse gebeten.Somit hatte ich dann innerhalb von wenigen Wochen 30.000 DM an der Backe.
Wenn die Rente und das Geld von der Pflegegeldversicherung nicht ausreicht,muß das Sozialamt die restlichen Kosten übernehmen.Bei denen muß jedoch jedes Kind seine ganze finanzielle Situation offenlegen.Je nachdem wie es um einen selbst finanziell bestellt ist,muß man sich dann möglicher Weise an den Heimkosten beteidigen.Am besten schon vorab informieren,was der Heinaufenthalt kostet,dann mit den Einnahmen der Eltern vergleichen.Wenn Ihr dann schon seht,das das Geld von denen nicht reicht,am besten sich schon mit dem Sozialamt in Verbindung setzten,da diese nicht nachträglich für irgendwelche finanziellen Unterstützungen aufkommen.das ist eine ganz schöne Schreiberei bis das man das alles unter Dach und Fach hat.
das könnte eine lange Geschichte werden.Bei Mobbing,soll man sich mit dem Beriebsrat in Verbindung setzten,man soll genau buch darüber führen,wann man gemobbt wurde und in welcher Art.Des weiteren Attest einholen vom Arzt in wiefern man durch das Mobbing Eingeschränkt ist und natürlich sind Zeugen in dem Fall nicht verkehrt,die das Mobben bestätigen können.
Hatte ich nach dem Erziehungsurlaub auch vor,da aber eine Teilzeitstelle nicht vorgesehen war für meine Filiale ,mußte ich meinen Vollzeitjob kündigen.
Nach siebzehnjähriger Erfahrung als Kassiererin,höhre ich heute zum ersten mal von einem Fehlgeldbetrag.Wir sind alle nur Menschen und können uns mal verhauen beim kassieren,doch wenn es in regelmäßigen Abständen sich wiederholt,hat diejenige die längste Zeit an der kasse gesessen.
also ich habe 19 Jahre im Einzelhandel gearbeitet,davon 17 Jahre als Kassiererin.Wenn der Marktleiter Feierabend macht,ist immer ein Stellvertreter im Laden,der auch für das wegschließen der Einnahmen zuständig war.Find ich irgendwie komisch die Situation.
Dafür ist man ja versichert.Mit der Versicherung in Verbindung setzten,den Fall schildern und dann kann man sich eine neue einbauen lassen.
Wenn man wirklich knapp bei Kasse ist,okay.Aber man bekommt ja nun nicht den wahren Wert des Schmuckes ausgezahlt .Fraglich ist ja auch ob man in einigen Monaten wieder flüssig ist um ihn auzulöse.Gerade Erbstücke würde ich nur ins Pfandhaus bringen,wenn ich nichts zu beißen zwischen die Zähne hätte und keine andere Möglichkeit sich bietet.
Okay,heute habe ich dann mal von Mai gehört.Da der Bonus aber eigentlich schon März mit dem Kindergeld überwiesen werden sollte,bleibt nur eines übrig:Abwarten!
Also mein letzter Stand ist April.
Man wäre ja schön doof,wenn man das angibt.
Wenn er der Meinung ist,das Deine Arbeitsleistung dadurch beeinträchtigt ist,kann er das machen.
Er muß volljährig sein.
Da kann man nur raten,bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.
Wenn ich mich recht erinnere,mußte meine Mutter an die vierzig Euro aus eigener Tasche zuzahlen,der Rest kam von der Krankenkasse.Also ab zum Hausarzt und nachfragen ob so eine Gehhilfe bewilligt wird.
Das habe ich ja noch nie gehört.Wenn es medizinisch notwendig ist,kann die Krankenkasse sich da doch nicht quer stellen.Würde da auch einen Widerspruch einlegen.