Antwort
Kleine Ergänzung: Da ich als Unternehmer die Rechnung stellen muss, hängt es doch an mir, die USt auszuweisen bzw. nicht. Meines Erachtens ist es doch nicht Relevant, was der Netzbetreiber in seiner Zahlungsübersicht schreibt. Das FA beruft sich allerdings auf die Zahlungsübersicht des Netzbetreibers.
Vielen Dank im Voraus :)