Wenn er eine private Wohnung hätte und Hotelkosten aufgrund der dienstlich veranlassten Reise anfallen würden, dann könnte er Reisekosten absetzen. Wenn aber die Wohnung in der selben Stadt ist, wie das Hotel, dann wird es dem Finanzamt nicht plausibel erscheinen, dass Hotelübernachtungen abgesetzt werden sollen.

Generell gilt, Reisekosten sind nur absetzbar, wenn auch eine Reise stattgefunden hat. Das Finanzamt prüft die Angaben zudem auf Plausibilität.

Mehr zu Reisekosten: http://www.spesen-ratgeber.de/reisekosten-dienstreise/

Viele Grüße

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.