Bei einem Umzug solltest Du Dich in den für Deinem neuen Wohnort zuständigen Mieterverein umschreiben lassen. Das müsste eigentlich funktionieren, solange beide Mietervereine zum deutschen Mieterbund gehören. Die Mitgliedsbeiträge, die Du schon an den alten Verein gezahlt hast, werden Dir dann in der Regel auch vom neuen angerechnet.

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Eine seriöse Antwort auf Deine Frage zu geben ist schwierig, weil Erfolg und Misserfolg von einigen Faktoren abhängig sind, die man aus der Entfernung und ohne zusätzliche Informationen nicht einschätzen kann. Die Lage ist natürlich - wie eigentlich immer bei Immobilien - das A und O, weil davon auch entscheidend die Auslastung abhängt. Aber natürlich kann so eine Ferienwohnung grundsätzlich ein rentables ANlageobjekt sein.

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Dazu ist der Vermieter nicht vepflichtet, weil du die Wohnung in dem Zustand angemietet hast (also mit dem jetzigen Schloss). Das heißt aber selbstverständlich nicht, dass er dir nicht auf Kulanzbasis entgegenkommen könnte und zumindest einen Teil der Kosten übernehmen könnte. Bevor du dich allerdings an den Einbau des neuen Schlosses machst, würde ich dringend dazu raten, den Vermieter zu informieren. Denn falls er den Einbau nicht genehmigt, musst du nachher noch nach deinem Auszug alles wieder in den alten Zustand bringen.

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Da zählt ganz sicher das Datum auf dem Poststempel. Wenn innerhalb der Widerrufsfrist ist, dann bist du auf der sicheren Seite. Ich würde auch immer empfehlen, den Brief als Einschreiben zu verschicken, um etwas in der Hand zu haben, wenn das Schreiben irgendwie verloren geht und nicht zugestellt wird.

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