Bei einem Umzug solltest Du Dich in den für Deinem neuen Wohnort zuständigen Mieterverein umschreiben lassen. Das müsste eigentlich funktionieren, solange beide Mietervereine zum deutschen Mieterbund gehören. Die Mitgliedsbeiträge, die Du schon an den alten Verein gezahlt hast, werden Dir dann in der Regel auch vom neuen angerechnet.

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Eine seriöse Antwort auf Deine Frage zu geben ist schwierig, weil Erfolg und Misserfolg von einigen Faktoren abhängig sind, die man aus der Entfernung und ohne zusätzliche Informationen nicht einschätzen kann. Die Lage ist natürlich - wie eigentlich immer bei Immobilien - das A und O, weil davon auch entscheidend die Auslastung abhängt. Aber natürlich kann so eine Ferienwohnung grundsätzlich ein rentables ANlageobjekt sein.

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Da zählt ganz sicher das Datum auf dem Poststempel. Wenn innerhalb der Widerrufsfrist ist, dann bist du auf der sicheren Seite. Ich würde auch immer empfehlen, den Brief als Einschreiben zu verschicken, um etwas in der Hand zu haben, wenn das Schreiben irgendwie verloren geht und nicht zugestellt wird.

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