Kreditkarten bauen ja grundsätzlich nicht auf dem Prinzip haben sondern soll auf, es sei denn es ist eine Prepaidkreditkarte. Die Sollzinsen von Kreditkarten sind bei einigen Banken recht hoch, somit gibt es dann wieder einen Ausgleich.

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Das kommt darauf an wem das Konto gehört. Seid ihr beide Kontoinhaber bedarf es des beidseitigen Einverständnisses. Bist du der Kontoinhaber und deine noch-Ehefrau hat nur eine Karte ist es natürlich kein größeres Problem das Konto einfach zu schließen.

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Ob es sich lohnt kommt vor allem auf die Art des Kredites an. Ich würde sagen für einen Kredit in einer höheren Größenordnung wie vor allem einen Immobilienkredit kann einem ein Vermittler in vielen Fällen ein besseres Angebot bieten als ein online Vergleichsportal.

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Der Grund liegt schon allein in der Mindestbeteiligung die oft bei 10 000 Euro plus einer Abschlussgebühr liegt. Da die Risiken hier sehr hoch sind sollte man insgesamt nicht mehr als 5% des Gesamtvermögens anlegen um einen Verlust verschmerzen zu können.

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Wenn es keinen direkten Zusammenhang zwischen Schlüssle und dem Diebstahl gab, wird das keine Auswirkungen auf die Haftplfichtversicherung haben. Generell gilt dies aber als fahrlässig und kann - wenn ein nachvollziehbarere Zusammenhang besteht - durchaus dazu führen, dass die Versicherung nur einen deutlich geringeren Teil zahlt.

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Am besten von einem Steuerberater beraten lassen der sich mit EU recht auskennt. Sonst abklären ob es Steuerbakommen zwischen den Ländern gibt und bei den einzelenen Finanzbehörden die Lage klären.

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Wenn Du den Kauf abgeschlossen hast muss Dir ja bewusst gewesen sien, dass Du irgendwann auch zahlen musst. Insofern wird Dein Argument nichts erhalten zu haben kaum zählen und Du wirst um die Mahngebühren nicht drum rum kommen.

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Dazu gibt es keine Rechtssprechung sondern nur Richtlinien die sich von den vielen Urteilen ableiten, die es dazu gibt. Oftmals wird die Kaution bis zur nächsten nebenkostenabrechnung einbehalten oder zumindest ein Teil davon. Länger als sechs Monate sollte sich dies aber nicht hinziehen.

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Ja natürlich geht das. Ganz einfach indem du ein Testament machst und dieses Stück explizit aus deinem Erbe ausschließt. Du musst dann jedoch festlegen was damit geschehen soll. Ob es weggeworfen werden soll oder evtl. gespendet etc.

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