Normalerweise endet der Anspruch mit Heirat des Kindes, wenn aber die Eltern weiterhin für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommen, weil das Einkommen des Kindes oder desse Ehegatten zu gering ist, (z.B. bei Studentenehen). Altersgernzen gelten natürlich!
Erstens, Du bist mit Deiner freundin nicht verheiratet, deswegen zählt Ihr Eibkommen schon mal gar nicht dazu. Das Einkommen eines neuen Ehepartners würde nur angesetzt, wenn Du eigentlich mehr zahlen müsstest, das wegen des Selbstbehaltes (also das wasDu selbst zum leben brauchst) nicht kannst, da Dein Einkommen zu niedrig ist. Hier kannst Du alles nachlesen,: http://www.mein-recht.de/ehepartner.html
Da Deie Freundin so wenig Einkommen hat, würde es wohl auch nichts ändern, wenn Ihr verheiratet wärt.
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Vielleicht hilft dir das! Erfahrung selbst habe ich nicht!
Hallo brigittemaria, bitte schildere uns die Situation (aktuelle Steuersituation) etwas genauer. Einmal schreibst Du von einer Nachzahlung, dann von einer Abschlagszahlung - um die Sachlage zu beurteilen, brauchen wir mehr Angaben. Grundsätzlich gilt, dass Unterhaltsleistungen dem Einkommen zugerechnet werden und zu versteuern sind. Derjenige der Unterhalt bezahlt, der kann den Aufwand auch steuerlich geltend machen.
Es geht bei diesen Kick-Back-Zahlungen um versteckte Provisionen, die immer wieder ins Zentrum der Medien gelangen. Wenn eine Bank z.B. einen Fonds verkauft, dann müssen alle Gebühren und Provisionen ausgewiesen sein in den Verkaufspropekten, denn die Bank verdient am Verkauf des Fonds Geld, das sie von der Fondsgesellschaft erhält. Wenn diese Zahlung (Kick-Back) nicht bekannt gemacht wurde, dann hat ein Kläger nach neuesten Urteilen die Chance auf Rückabwicklung der Transaktion.
Hallo Palumbia, gewerbliche Mietvertäge werden oftmals über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Damit sichert sich der Vermieter und Mieter ab, wenn er z.B. Investitionen tätigt. Ihr habt:
- keine Möglichkeit früher aus dem vertrag rauszukommen
- keine Möglichkeiten einen Nachmieter zu stellen, wenn der Vermieter dies ablehnt
- keine Möglichkeit der Untervermietung!
Ihr habt den Vertrag seinerzeit so akzeptiert. In Eurem Fall also alles Verhandlungssache und abhängig von Entscheidung des Vermieters.
Wurde Dir eine Frist eingeräumt, bis wann du die Rate zu zahlen hast? Meines Erachtens sind die zweiten 12,50 Euro und 19,50 nach einer Woche nicht berechtigt!