Antwort
Deine Frau kann Elterngeld beantragen. Ihr Einkommen fällt also nicht ganz weg. Außerdem gibt es Kindergeld. Damit müsstet ihr um die Runden kommen. Falls nicht, besteht auch die Möglichkeit, dass deine Frau während der Elternzeit noch ein paar Stunden arbeiten geht. Die Grenze liegt bei 30 Stunden. Das würde ich aber nur tun, wenn es unbedingt sein muss.