Antwort
Solche Nachbarn brauche ich nicht. Mich hätte schon stutzig gemacht, dass er ihn erst "nicht nutzen kann" und später verkaufen will. Wieso? Er hat ihn vom Kollegen "gekauft", aber kann keinen Kaufbeleg nachweisen. Dich interessiert das nicht?
GrafRotz liegt richtig, herzlichen Glückwunsch zu § 259 StGB. Als kleiner Denkanstoß, diese Straftat wird DIR vorgeworfen und nicht deinem Nachbarn ... wenn ihr weiter konspiriert, wird es nur übler für dich enden, Beihilfe zu § 242 StGB käme dazu. Freundschaft kündigen und sich von solchen Leuten fernhalten