ich habe schon gesucht, ob das geht. Nein. Das ist in privater Hand, heisst nicht zugänglich für Anleger wie du und ich.
wenn es einen beruflichen Zusammenhang gibt, eine berufliche Motivation, dann mag es möglich sein. Auch wenn die Art Reise steuerlich absetzbar sein könnte, so sollte man sich doch vorab über Eckdaten und Feinheiten informieren. Ich denke da an Sprachurlaub, der nicht zwingend absetzbar ist, auch wenn es einen Zusammenhang mit dem Job gibt.
Was verstehst du denn unter "Bildungsfernreise"?
Wenn du IT-Spezialist sein solltest, so kann ich mir keinen beruflichen Zusammenhang vorstellen.
nur bei Pflichtpraktika gibt es die Möglichkeit, dass die Versicherungspflicht nicht zum Tragen kommt. Das ist ein komplexes Thema.
Schau mal diese Tabelle an: https://www.ikk-suedwest.de/wp-content/uploads/uebersichtstabelle-studenten-2013.pdf
Vielleicht hilft diese Aufstellung.
tümmel dich hier ein wenig http://www.controllingportal.de/Fachinfo/Kennzahlen/Uebungen-und-Aufgaben-Bilanz-und-Jahresabschlussanalyse-mit-Hilfe-von-Kennzahlen.html
Insolvenzgeld:
Beitragszuschüsse der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers zu einer freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26404/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A073-Insolvenzgeld/Allgemein/Hoehe.html
Einen Link entfernt ist die Info zu Alg 1. Bei Alg1 ist die Situation insofern eine andere, denn hier wird meist die Pflicht zur GKV ausgelöst.