Ich betreue ein älteres Ehepaar, das schon längere Zeit Grundsicherung bezieht. Die zwei leben extrem sparsam, werden aber auch von den Kindern ganz gut mit Sachleistungen unterstützt - mal wird Essen vorbeigebracht oder wenn größere Anschaffungen wie Kleidung, Haushaltsgeräte anstehen, übernimmt das meistens eines der Kinder.
Insofern mag es erstaunlich sein, ist aber doch wahr: Die zwei haben im Laufe der Jahre Geld zusammengespart - und zwar nur aus dem, was von der Grundsicherung am Ende übrig blieb. Mittlerweile ist das ein Betrag im mittleren 5-stelligen Bereich geworden. Und leider alles bar zuhause gebunkert.
Mein drängender Hinweis: Bringt das doch bitte mal zur Bank - viel zu gefährlich zuhause - wird dann beantwortet: Aber was, wenn das die Grundsicherungsstelle mitkriegt?
Meine Frage daher:
a) ist dieses Vermögen "legal", wenn man es plausibel nachweisbar aus der Grundsicherung zusammengespart hat?
b) hätten eventuell die Sachleistungen der Kinder als "Einkommen" angegeben werden müssen - und wenn ja: Ab welcher Grenze? (kann mir zum Beispiel nicht vorstellen, dass man von Kindern geschenkte Lebensmittel oder Kleidungsstücke angeben muss)