Antwort
Wenn du eben nicht telefoniert oder gesimst hast, dann schon. Es scheint ja ganz offensichtlich nicht berechtigt zu sein, solch eine Gebühr zu verlangen. Versuch es einfach mal und verweis eben auf den richterlichen Beschluss von Kiel hin. Sollte dies nicht helfen, kann dir der Verbraucherschutz sicherlich sagen was zu tun ist. Grüße