Beerdigungskosten absetzbar?

Guten Tag,

meine Oma hat meinem Vater in den früher 80ern ihr Haus überschrieben (im Wege der vorweggenommenen Erbfolge). Im Vertrag wurde ihr u.a. lebenslängliches Wohnrecht zugestanden, häusliche Hege und Pflege in alten und kranken Tagen und die Ausrichtung einer standesgemäßen Beerdigung. Der Bruder meines Vater hat eine Abfindung bekommen. Einige Jahre später ist mein Vater gestorben und das Haus + die verschiedenen Verpflichtungen des Vetrages sind zu je 1/2 auf meine Mutter und mich übergegangen.

Nun ist meine Oma gestorben und es geht mir um die steuerliche Absetzbarkeit der Beerdigungskosten- geerbt habe ich von ihr nichts (ihr Besitz ist komplett an ihren anderen Sohn übergegangen), auch hat sie keine Rücklagen für die Beerdigung gehabt, da meine Mutter und ich ja rechtlich dafür aufkommen müssen. Allerdings ist das Haus ja an uns übergegangen, dass wir demnächst verkaufen möchten- wann ist allerdings noch ungewiss) und ich weiss nicht, inwiefern das als Erbe gezählt wird. Jedoch haben wir es ja von meinem Vater geerbt und nicht direkt von ihr.

Eigentlich müssten die Beerdigungskosten in diesem Fall absetzbar sein, oder? Und noch etwas, meine Mutter ist Renterin und akltuell finanziell nur schwer in der Lage die Hälfte der Kosten zu übernehmen. D.h. ich bezahle die gesamten Kosten. Kann ich diese auch voll absetzen obwohl ich rechtlich ja nur dazu verpflichtet bin, die Hälfte zu übernehmen? Zahle aus sittlichen Gründen alles...

Wäre sehr dankbar für eine Antwort

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Ertragsteuerlich wird das nicht gehen, ich wüsste zumindest nicht wie.

Wo es eine Rolle spielen kann: Erbschaftsteuerlich, da sind Beerdigungskosten als Erbfallschulden ansetzbar.

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