Du willst also in einem Videospiel Namen von echten Personen "leicht verändert" benutzen. So soll aus Lehrer Schröder, vielleicht "Lehra Schrödddi" werden. Ich bin der Meinung, dass diese betreffende Person erstmal mitbekommen müsste, dass sie GEMEINT ist. Und da fängt es schon an. In Deutschland herrscht nämlich Meinnungs- und Kunstfreiheit. Das würde in diesem Fall zutreffen. Vielleicht willst du ja auch eine Figur "Killermarcus" nennen :-) Meine Erlaubnis hast du.

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Wie sollte der Käufer denn überweisen?

Per SEPA Lastschrift? oder per Paypal?

Ich finde es schade, dass dem Käufer immer nur Betrugsabsichten unterstellt werden. Ich kenne weder dich, noch den Käufer. Auf beiden Seiten gibt es Betrüger. Aber ich will keinem Menschen etwas unterstellen. Wenn du dem Käufer deine Bankdaten geschickt hast in einer Mail, dann prüfe nochmal deine IBAN, ob du einen Zahlendreher in der Mail an den Verkäufer gemacht hast. DENN, sobald die IBAN existiert, wird das Geld an dieses Konto überwiesen. Wer da als Zahlungsempfänger steht, interessiert heute keinen mehr. Wenn du für dich festgestellt hast, dass du KEINEN Übermittlungsfehler gemacht hast, dann kontaktiere nochmal den Käufer und übermittel ihm nochmal deine IBAN und frage ihn gleichzeitig, ob er nochmal prüfen kann, ob er das Geld auch an diese (deine IBAN) geschickt hat und bitte ihn um eine Kopie seines Überweisungsscheins/Kopie des entsprechenden Kontoauszugs. Erst wenn diese Fehler ausgeschlossen sind, dann kannst du weitergehen. Überweisungen mögen zwar innerhalb von 24 Stunden getätigt sein, aber am Wochenende und an Feiertagen werden Überweisungen auch nicht vorgenommen.

Kleiner Tipp fürs nächste Versenden von Ware: Nur per Einschreiben eigenhändig oder als Paket. Die nächste Möglichkeit mit der Bezahlung ist Nachnahme.

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