Ist das Schlagloch schon länger bekannt bzw. wird bereits per Straßenschild darauf hingewiesen, musst du wohl auf dem Schaden sitzenbleiben, da du dich an die Straßenverhältnisse anpassen musst. Generell gilt, dass im Winter und Frühjahr viele Schlaglöcher da sind und man daher vorausschauend und vorsichtig fahren muss. Durch das Loch durchbrettern und Schadenersatz zu verlangen ist wohl eher aussichtslos...

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Durch Unterzeichnung des Kaufvertrages ist dein Freund nicht mehr Halter des Fahrzeugs, auch wenn die Ummeldung noch nicht erfolgt ist. Daher kann dein Freund für den Unfall nicht haftbar gemacht werden.

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