Antwort
Laut Sozialrecht, sind Kinder, auch Enkelkinder, den Eltern und Großeltern Unterhaltspflichtig. Aber nur mit eigenem Einkommen, sollten Sie als Tochter ein eigenes Einkommen haben, kann sie das Sozialamt zum Unterhalt heranziehen. Sie können nur mit Hilfe des Gerichtes, nachweisen, dass Ihre Mutter, den Anspruch auf Unterhalt durch Ihr Verhalten in der Vergangenheit verwirkt hat. Gruß Pankeroma