Kann ich der Gemeinde bzw. Grundbuchamt die Bereitstellungszinsen in Rechnung stellen?
Wir haben am 23. Juni beim Notar den Kaufvertrag für das Haus unterschrieben. Seit dem kamen einige Rechnungen bis ca Anfang August rein, welche wir selbst bezahlt haben. Seitdem liegt das ganze in der Gemeinde bzw. beim Grundbuchamt. Jetzt wurden bei uns Bereitstellungszinsen für unser Darlehen fällig. Können wir diese der Gemeinde in Rechnung stellen? Im Kaufvertrag haben wir auch festgelegt, dass aus der einen Wohnung alle Möbel bis Ende September geräumt sein müssen, da wir dachten, dass die Umschreibung bis dahin erfolgt ist und wir damit eine Art Übergabetermin festlegen.
An sich liegt es nicht in unserem Verschulden, dass die Gemeinde solange braucht...
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