Antwort
hallo. leider stimmen die Antworten nicht so ganz. Die Lebensmittel können sehr wohl angerechnet werden, das wird in der Regel aber nicht getan. Es hat leider schon Fälle gegeben, bei denen die Tafel mit rund 3000 Euro pro Jahr angerechnet wurde aufs ALGII. Rechtlich ist das kein Problem fürs Jobcenter. Wenn man also Pech hat mit dem Sachbearbeiter, kann es dumm ausgehen. Solche Fälle gibt es immer wieder, einige davon kann man auch einfach im Internet recherchieren. Übrigens gilt das auch für andere kostenlose Essen, z. B. wenn man mal eingeladen wurde, sollte man das nicht unbedingt auf Facebook an die große Glocke hängen.