Unser Nachbar hat seinen Eingang an unserem Gartenende, der Zugang zu dem Mietshaus führt über unser Grundstück. Der Weg zur Haustür des Nachbarn ist 120 cm breit, 80 cm in der Breite gehört zu unserem Flurstück. Wir nutzen den Weg selten, es führt zusätzlich vom Gartenweg eine Treppe (die gehört über die hälfte auch uns) zu dem Stück Weg wo er seine Mülltonnen vor das Gartentor stellt damit kein Fremder über den Zugang in seinen Garten geht. Für uns ist es lästig jedesmal die Mülltonnen weg zuschieben wenn wir mal da lang wollen. Kann ich verlangen daß die Mülltonnen und die Blumenkästen (stehen auf unserer Mauer) entfernt werden? Er hat ja noch weiter vorne Platz wo er die Tonnen hinstellen kann. Heute habe ich die Tonnen an die Seite geschoben um das Tor frei zu haben, er kam nach Hause und hat mich sofort beleidigt (kann ich hier nicht wieder geben) und die Tonnen gleich wieder vor das Tor gestellt. Wohne in NRW.
Die Treppe führt zu einem Gartenweg der noch für 3 Nachbarn als Wirtschaftsweg genutzt wird. Man kann am anderen Ende den Wirtschaftsweg verlassen. Deswegen wird die Treppe und der Zugang zum Mietshaus-Eingang selten von den anderen Nachbarn und uns genutzt. Der Gartenweg wurde vor Jahren gepflastert, heute wurde eine Reihe Pflastersteine auf einer Länge von ca.50 cm entfernt weil besagter Nachbar dort Beton für Pfosten zum Bau eines Sichtschutzzaun gesetzt hat. Auf meinen Einwand er könne nicht einfach Pflastersteine entfernen erhielt ich nur die Antwort die kommen ja wieder rein. Ich bin der Meinung daß er das auch nicht durfte. Auf meine Aufforderung die Blumenkästen zu entfernen hat sich seit 1 Woche nichts getan. Kann ich die Blumenkästen entfernen bzw. auf seinem Grundstück abstellen