Hallo zusammen,

Google und Suchhilfe waren leider ergebnislos bei diesem speziellen Fall.

Fakten:

  • Eheleute kaufen Wohnung, beide werden im Grundbuch eingetragen
  • Ehemann verstirbt 2004
  • 2005 wird als Miteigentümer einer der Söhne der Witwe ins Grundbuch eingetragen (Status: Witwe und Sohn aufgrund Erbfolge)
  • in den kommenden Jahren folgen familiäre Zerwürfnisse
  • Enkel wird deshalb 2016 als Alleinerbe lt- Testament eingesetzt; Grundbucheintrag besteht immer noch aus Witwe und 2005 eingetragenem Sohn

Meine Frage hier nun: Sollte man den Sohn vorsichtshalber aus dem Grundbuch entfernen lassen? Evtl. sogar schon den Enkel eintragen? Oder reicht das notariell beglaubigte Testament als Nachweis und der Sohn im Grundbuch wird später nicht berücksichtigt?


Vielen Dank für eine Antwort

K.