Antwort
Es gibt eine Faustformel um die günstigste Steuerklasse zu finden wenn beide Ehepartner Arbeitnehmer sind:
Beide Bruttolöhne zusammenrechnen. Wenn dann z.B. Ehemann mehr als 60% der Gesamtbruttolöhne verdient, wählt man Steuerklasse III für Ehemann und V für Ehefrau.
Liegt der Bruttolohn des Ehemann zwischen 40% und 60% des Gesamtbruttolohns, wählt man für beide Steuerklasse IV.
Für 2010 kann ich das nicht genau sagen, weil ich nicht weiß ob Ihr Mann Arbeitslosengeld etc. erhalten hat. Wahrscheinlich würde ich es bei der bisherigen Steuerklassenwahl belassen.