Antwort
Wenn die zu pfändende Summe nur auf deinen Namen läuft so darf von dem Konto deines Mannes nicht gepfändet werden, auch wenn du Vollmacht über das Konto besitzt. Ausschlaggebend ist, auf welches Konto die laufenden Zahlungseingänge die DIR zustehen (Lohn, Mieteinnahmen,...) überwiesen werden. Wird dies ebenfalls auf das Konto deines Mannes überwiesen, so dürften sich die Gläubiger von diesem Konto bedienen, wenn nicht, so nicht.