Wenn die zu pfändende Summe nur auf deinen Namen läuft so darf von dem Konto deines Mannes nicht gepfändet werden, auch wenn du Vollmacht über das Konto besitzt. Ausschlaggebend ist, auf welches Konto die laufenden Zahlungseingänge die DIR zustehen (Lohn, Mieteinnahmen,...) überwiesen werden. Wird dies ebenfalls auf das Konto deines Mannes überwiesen, so dürften sich die Gläubiger von diesem Konto bedienen, wenn nicht, so nicht.

...zur Antwort

Das Geld bekommst du nur wieder wenn es dir der Verkäufer zurück überweist. Banken können da erst mal nichts machen. Falls er es nicht zurück überweist, so musst du Klage erheben (ich hoffe du hast Kontaktdaten). Das zieht sich dann in die länge...

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.