Hallo!
Ich habe vor ca. 20 Jahren die Häfte meines Elternhauses von meinen Eltern abgekauft - zum üblichen Marktwert. Meine Eltern behielten die Andere Hälfte. Das alte Haus war renovierungsbedürftig, meine Eltern hatten das Geld dazu nicht. Ich habe renoviert in Höhe des hälftegen Hauswertes, habe sie finanziell unterstützt und versorgt. Mein Vater war bis zu seinem Tod 6 Jahre ein Pflegefall - meine Mutter hat ihn gepflegt - ich habe sie finanziell unterstützt. Beide hatten nur eine sehr kleine Rente. Ich habe 5 Geschwister, die alle verheiratet sind, eigene Häuser haben und wenig Interesse hatten, meine Eltern zu unterstützen. Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter Alleinerbin ihrer Haushälfte und des übrigen landwirtschaftlichen Grrundstücks und der Schulden, die meine Eltern auch noch hatten. Die Schulden wurden durch Verkauf der Güter getilgt. DIe Haushälfte meiner Mutter erhielten meineM Gechwister als Erbengemeinschaft übertragen. Meine Mutter erhielt in ihrer Hälfte das lebenslange Wohnrecht. Meine Mutter wollte den hälftigen Haukauf von mir nach dem Tod meine Vaters rückgängig machen und mich aus dem Haus haben, damit alle Kinder das ganze Haus zu gleichen Teilen erben.. Das hab Ich nicht gemacht. Ich bin nach Mobbing durch meine Mutter, die plötzlich nichts mehr von dem Verkauf wissen wollte - trotz Ihrer Unterschrit auf dem Kaufvertag - dann ausgezogen, habe nicht den Verkauf rückgängig gemacht. Ich möchte nach dem Tod meiner Mutter die zweite Hälte es Hauses von meinen Geschwistern abkaufen und das Haus übernehmen. Die Hälfte meiner Mutter ist noch 40 000 Euro Wert. Von ihrer Hälfte habe ich nicht geerbt nur meine Gechwister sind als Erbengemeinschafft eingetragen. Erbe ich nun nichts mehr? Habe ich ein Vorkaufsrecht beim Erwerb der Hälfte meiner Mutter. Können mir die Geschwister den Kauf der Hälte meiner Mutter verweigern? War der Kauf meiner Hälfte ein vorgezogenes Erbe? Muss ich dafür noch an meine Geschwister einen Ausgleich zahlen?