Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten.
Im Kaufvertrag wird das Grundbuch zitiert und dort sind die Grundstücksanteile mit Flurnummern, Miteigentumsanteilen etc. haarklein aufgeführt.
Im Prinzip ist die Sache klar aber mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, dass es nicht i.O. ist, dass ich für die Immobilie weniger abschreiben kann, weil ein Teil des G+B, den ich gar nicht benutzen kann bzw. der exklusiv anderen Eigentümern vorbehalten ist, den Preis der Wohnung verringert. Zur Klarstellung: Es geht nicht um den Teil, auf dem das Gebäude steht, sondern um die Gartenfläche der beiden unteren Wohnungen.
Mein Steuerberater hat in der Erklärung übrigens einfach mal 20% für G+B angegeben. Ich hatte zuvor im Internet gelesen, dass manche FA sich darauf einlassen und es dem Steuerberater souffliert. Nun, das hat offenbar nicht geklappt. Ich hätte mich vorher inhaltlich mehr damit beschäftigen sollen, versuche jedoch mein Glück trotzdem mal mit der oben angeführten Argumentation.
Wenn es nicht klappen sollte, geht die Welt auch nicht unter :-)