Es gibt bei Wohngeld keinen "Freibetrag" wie bei ALG2=Hartz4, es wird also wahrscheinlich das Wohngeld reduziert.

Es kommt auf 4 Dinge drauf an:

  • Nettoeinkommen des Haushalts
  • Größe des Haushalts (Anzahl der Personen)
  • Die tatsächliche Bruttokaltmiete (Kaltmiete + Nebenkosten ohne Heizkosten) sowie
  • der ortsüblichen Höchstbetrag (Wohnort)

hier ein Online-Rechner: http://www.wohngeldrechner.biz/ (links auf das Bundesland klicken um den richtigen Online-Rechner zu starten)

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Beim BAföG gibt es verschiedene Arten, darunter auch einen Vollzuschuss, der in der Regel beim Schüler BAföG geleistet wird. Wie der Name Vollzuschuss schon sagt, muss hier nichts zurückgezahlt werden.

quelle siehe: http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/rueckzahlung.html

Ob allerdings hierfür Schüler-BAföG beantrag werden kann, sollte mit der BAföG-Stelle geklärt werden.

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Hallo,

es besteht Wahlfreiheit auch für ALG1- und ALG2-Empfänger was den Wohnort angeht. Man darf wohnen wo man will und bekommt auch überall Grundsicherung/ALG2 falls das Einkommen zum leben nicht reicht.

  • Aber der Umzug ist dann privatsache und muss privat organisiert und bezahlt werden
  • in der neuen Wohnung/Wohnort melden
  • die neue Miete muss natürlich bezahlt werden und daher bezahlbar sein
  • ALG1 ist unabhängig von dem Ort und der Miete, somit ist man hiermit freier
  • ALG2 übernimmt die Mietkosten aber nur bis zu einer gewissen Größe (Singles max. 45qm) und bis zu einer bestimten höchstmiete (je nach Stadt unterschiedlich)

VIEL ERFOLG!

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