Hallo,
wir haben ein 1961 gebautes Haus und wollten Renovierungen durchführen.
Bevor wir das tun, wollten wir sichergehen, dass kein Asbest im Haus ist. Wir haben eine Firma beauftragt. Der Geschäftsführer kam und entnahm 8 Proben.
Alle 8 Proben ergaben sich als negativ. Die Firma wollte uns nicht mitteilen, welches Labor die Proben untersucht hat. Das hat uns stutzig gemacht.
Wir fragen nun bei der Firma nach, uns einen Sachkundenachweis der asbestprobenentnehmenden Person vorzuzeigen. Um mit Asbest zu arbeiten, benötigt man eine Sachkunde gemäß TRGS 519 bzw. Anhang I GefStoffV.
Die Firma zeigt uns diesen nicht und ignoriert unser Schreiben. Somit sehen wir nicht ein, die Rechnung zu bezahlen.
Die Firma leitet ihre Forderung an eine Rechtsanwältin weiter. Auch dieser teilen wir mit, dass wir den Sachkundenachweis einsehen möchten. Sie antwortet lediglich "die von Ihnen beauftragte Firma bietet Lehrgänge zum Erlangen von Gefahrstoffnachweisen durch.".
Das beweist aber nicht, dass die probenentnehmende Person die Sachkunde gemäß TRGS 519 und Anhang I GefStoffV besitzt.
Dieser Sachkundenachweis muss alle 6 Jahre erneuert werden. Ich vermute, dass die asbestprobenentnehmende Person diesen Sachkundenachweis nicht hat, weshalb sie diesen auch nicht vorzeigen.
Die Rechtsanwältin hat diese Forderung nun ans Mahngericht weitergeleitet.
Empfehlungen/Tipps/eure Meinungen/Erfahrungen?
Beste Grüße
JS