Hallo,der Umzug (innerhalb der Gemeinde) gilt ab dem Tag, wo Deine Tochter das Formular mit dem Umzugsdatum bei der Gemeinde abgegeben hat. Ist sie in eine ander Gemeinde gezogen, muss sie sich innerhalb einer bestimmten Frist (glaube 8 Tage) dort anmelden und die alte Heimatgemeinde bekommt dann von der neuen die Meldung, sie muss sich dann am alten Wohnort nicht abmelden.