Nachtrag zu meiner Antwort in Bezug auf eine Riester-Rente :

Mit der staatlich geförderten Riester-Rente können Sie auch einen Berufsunfähigkeitsschutz abschließen. Bis zu 15 Prozent vom Beitrag dürfen sie dafür verwenden , demnach könnte es Probleme geben bei der zu versichernden BU-Rentenhöhe. .Allerdings :. Die Berufsunfähigkeitsrente ist voll steuerpflichtig, wenn die Versicherte sie tatsächlich einmal in Anspruch nehmen muss. Das schmälert die Rente. Von einer Berufsunfähigkeitsrente aus einem Vertrag ohne Riester-Förderung wäre dagegen nur ein kleiner Teil steuerpflichtig: der Ertragsanteil.

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Ich würde prüfen, ob der nachträgliche Einschluss einer klassischen Rentenversicherung in die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist . Sicherlich kein renditeträchtiger Aspekt , allerdings ein entscheidender Vorteil : bei einer bestehenden Berufsunfähigkeit würde der entsprechende Versicherer sowohl die vereinbarte BU-Rente zahlen als auch die Beiträge für die Rentenversicherung aufbringen ( nennt sich Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkei). Somit wäre im schlimmsten Fall eine Altersvorsorge garantiert, was im Falle einer Berufsunfähigkeit derzeit nicht unbedingt gewährleistet ist ( ich gehe davon aus, dass die Beiträge irgendwann von der Tochter selber aufgebracht werden sollen ?) Bei einer gewissen Risikobereitschaft ist auch der Abschluß einer fondsgebunden Rentenvers. möglich , hier empfiehlt sich aber eine vernünftige Beratung. Weiterhin würde ich prüfen , ob die bestehende BU-Absicherung auch eine "echte " Absicherung bietet oder aber während des Studiums nur die Erwerbsunfähigkeit versichert ist. "Gute" Anbieter versichern den Studiengang zugleich als angenommenen Beruf , eine Meldung nach Studienende ODER/ UND evtl. anderer Berufstätigkeit ist nicht nötig. Ausreichende Rentenhöhe versichert ? Aufgrund des wahrscheinlich niedrigen Eintrittsalters der Tochter lieber einen € mehr investieren in die BU als in die Altersvorsorge, empfehlenswert sind ( in meinen Augen...!) mindestens 1000 € BU-Rente , das Schlussalter der Versicherungs- UND !! Leistungsdauer sollte bei mindestens 65 Jahren liegen .

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zumal die Frage eh unsinnig ist....wenn, dann vor dem 01.01.2005 wegen der Steuerfreiheit. Weiterhin gibt es Plattformen, auf denen solche Kaufmöglichkeiten bestehen.

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