Folgender Sachverhalt:

Ich arbeite im Außendienst und fahre jährlich ca. 30tkm. Davon sind 18tkm privat und 12tkm geschäftlich -> Fahrten zum Kunden.

Zusätzlich zu meinem Bruttogehalt erhalte ich eine "Mobilitätspauschale" in Höhe von 900 Euro pro Monat von meinem Arbeitgeber. Diese Mobilitätspauschale wird automatisch jeden Monat komplett versteuert.

Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2017 abgegeben und erhielt die Nachricht vom Finanzamt, dass die Fahrtkosten/Dienstreisen in Höhe von 30cent/km (12tkm*0,3 Euro = 3600 Euro) nicht anerkannt werden, da die Leistungen des Arbeitgebers (meine Mobilitätspauschale in Höhe von 12*900 Euro=10800 Euro) gegen gerechnet werden.

Sprich (Beispielrechnung):

  • Bruttogehalt: 5100 Euro
  • Mobilitätspauschale: 900 Euro
  • Gesamt Brutto: 6000 Euro

Meine Frage:

Ist die Aussage des FA korrekt oder ist es nicht so, dass ich ein Anrecht auf die Werbungskosten habe, da ich die Mobilitätspauschale des Arbeitgebers bereits versteuere? Es heißt doch "Leistet der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die Benutzung seines Privatfahrzeugs für betriebliche Fahrten eine pauschale Vergütung für einen bestimmten Zeitraum, so handelt es sich hierbei stets um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere, wenn bei der Erstattung weder die Anzahl noch die Fahrstrecken der tatsächlich ausgeführten Fahrten berücksichtigt werden."

Besten Dank & VG,

Johannes