Ich habe mein e-Bike aus gesundheitlichen Gründen gegen ein Dreirad-Seniorenmobil eingetauscht. Der Vermieter will mir die Unterstellung des Seniorenmobiles auf dem Stellplatz meines ehemaligen e-Bikes verbieten. Der Fahrradschuppen ist ein separates Gebäude und befindet sich ca. 30 m vom Wohnhaus entfernt. Die Unterstellung eines dreirädrigen Fahrrades, auch e-Bike, dagegen erlaubt er. Das Seniorenmobil ist in etwa genauso breit wie ein dreirädriges Fahrrad, aber ca. 50 cm kürzer.