Oh Mann! Jetzt musst Du noch den Flachbildschirm, Laptop, Bilder usw verschwinden lassen und die Polizei rufen. Vielleicht finden die ja zufällig nen Dieb. Den Schaden bezahlt dann Deine Hausrat ;-))
Bedarfspersonen sind der Vermieter selbst, seine Familienangehörigen und die Angehörigen seines Hausstands.
a) Hierher gehören zu einen Personen zu denen enge familiäre Bindungen bestehen. Gemeint sind Personen, die dem Vermieter persönlich nahestehen und/oder denen er rechtlich oder zumindest moralisch zur Unterhaltsgewährung oder sonstigen Fürsorge verpflichtet ist. Das sind die Mutter; der Vater; Tochter und Sohn, selbst wenn sie die Wohnung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft nutzen wollen; der getrennt lebende Ehegatte; Bruder und Schwester; die Schwiegereltern; der Lebenspartner; Enkelkinder.
b) Ausnahmsweise kann Eigenbedarf auch für Personen geltend gemacht werden, zu denen besondere soziale Kontakte bestehen. Beispiele: Schwager, Schwägerin, Neffen, Nichte, Cousin, Cousine, Onkel, Tante, Stiefsohn, Stieftochter. Insoweit ist die Rechtsprechung jedoch nicht einheitlich.
c) Andererseits kann ein bestimmter Grad von Verwandtschaft oder Schwägerschaft nicht gefordert werden. Deshalb sind auch Hausangestellte und solche Personen, die der Vermieter bereits für dauernd in seinem Haushalt aufgenommen hat, z.B. Pflegepersonen, Bedarfspersonen in diesem Sinne. Wichtig: Soll der Eigenbedarf für Personen geltend gemacht, die nicht zum engeren Familienkreis gehören (siehe oben b und c), so muss der Vermieter zusätzlich darlegen, worauf die besonderen sozialen Kontakte beruhen, die seine moralische Verpflichtung für den Wohnbedarf der betreffenden Person begründen.
Im Prinzip bietet das unbelastete Haus genügend Sicherheit. Allerdings wird auch gefragt, ob Du Dir das leisten kannst... Das bedeutet: Was verdienst Du oder Ihr? Hast Du nen festen Arbeitsvertrag und wie lange schon? Wie sieht Deine Schufa aus? Wieviele unterhaltspflichtige Kinder hast Du? Wenn das alles passt, ist das eine sehr einfache Finanzierung, mit genügend Sicherheit durch das Gebäude (Beleihungswert wäre ja nicht zu hoch) und daraus resultierendem sehr gutem Zinssatz, den Du heutzutage gerne mal lange festschreiben kannst.
Weil die Aktie billiger scheint. Ist sie war nicht, aber es scheint so...