Antwort
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das witzige ist, wenn bis jetzt Straftzettel/Knöllchen dort verteilt wurden, dann auf "Nichtbewohner" mit der Tatvorwurf: 141392 Parken eing. Halteverbot (Z. 286) m. Z. "Bew. m. P. ausw. frei" ohne P.ausw.
Ich denke, die Stadt hat hier einen Fehler begangen und die Herren und Damen vom Ordnungsamt wissen selber nicht, wie es auszulegen.
Abgeschleppt wurde anscheinend aber nur ich als Anwohner. Was für eine Logik.