Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das witzige ist, wenn bis jetzt Straftzettel/Knöllchen dort verteilt wurden, dann auf "Nichtbewohner" mit der Tatvorwurf: 141392 Parken eing. Halteverbot (Z. 286) m. Z. "Bew. m. P. ausw. frei" ohne P.ausw.

Ich denke, die Stadt hat hier einen Fehler begangen und die Herren und Damen vom Ordnungsamt wissen selber nicht, wie es auszulegen.

Abgeschleppt wurde anscheinend aber nur ich als Anwohner. Was für eine Logik.

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Wenn jemand beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz einen Unfall verursacht, so spricht schon der Anschein für ein Verschulden desjenigen, der rückwärts gefahren ist. Einfach deshalb, weil von dem Rückwärtsfahrenden immer ein besonderes Maß an Sorgfalt verlangt wird.

Hatte auch so einen ähnlichen Fall. Sie haben da kaum Chancen bzgl. Teilschuld..

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