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Hallo, hab das gerade durch.Bei getrennt lebenden wird nur die alleinige Rente angerechnet.Kinder müssen nur ab einen gewissen Einkommen (war ziemlich hoch) aufkommen.Die Grundsicherung ( etwa die Höhe von Hartz4) kann man beim Sozialamt beantragen.Vermögen darf man ca 2.000,00€ haben.Dazu kommt eine angemessene Wohnung und kein Pkw mit hohem Wert.Am Besten dort erkundigen,was es noch für Hilfe gibt.Fahrscheine,kultur.Sachen usw. kriege ich z.B. stark vergünstigt.Ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich.Also viel Erfolg! Jimmi1