Hallo! Ich habe folgenden Sachverhalt, zu dem ich eine Antwort benötige:
Eine vermietete Wohnung war im Besitz der Großmutter (Anteil 3/4) und des Vaters (1/4). Die Wohnung wurde an den Enkel verschenkt (Anteil Oma) bzw. das Viertel des Vaters käuflich erworben; beides bereits notariell abgewickelt. Wert Wohnung grundsätzlich: ca. 65 000 €, angegebener Wert im Vertrag: 50 000 €, so dass 12 500 € bezahlt wurden. Ziel war es ursprünglich, Eigenbedarf anzumelden und die Wohnung selber zu bewohnen. Dies ist jedoch gescheitert (der ursprüngliche Mietvertrag kam mit einem 3. zustande und das Mietrecht ging nicht durch die Schenkung/ den Kauf auf den Enkel über..), so dass als rentabelste Lösung der Verkauf an die Mieter stattfand (68 000 €).
Muss für den Verkauf Spekulationssteuer entrichtet werden und wenn ja, ggf. nur anteilig? Zu 3/4 wurde die Wohnung ja verschenkt und ich habe gelesen, dass es sich dabei nicht um einen steuerpflichtigen Erwerb i.S.d. EStG handelt?! Liegt ggf. auch aufgrund des Kaufpreises eine gemischte Schenkung vor? Kann es sein dass die gescheiterte Klage wegen Eigenbedarf zu Gunsten des Enkels ausgelegt werden kann (er hatte ja keine Möglichkeit die Immobilie selbst zu nutzen und so vor dem Ablauf der 10-Jahresfrist die Steuer zu umgehen!)
Ich hoffe auf eure Antworten!