Hausverkauf - Zwei Eigentümer, davon einer insolvent mit eingetragener Grundschuld. Was bleibt beim Nichtinsolventen hängen?
Hauswert ca. 50tausend. Offene Schulden bei der Bank ca. 70tausend. Jetzt gäbe es einen Käufer der 100tausend bereit ist zu zahlen.
a) 70tausend an die Bank + 15tausend an den Insolvenzverwalter + 15tausend an den zweiten Eigentümer
b) 50tausend an die Bank (weil Grundschuld, also geht IV leer aus) + 50tausend an den zweiten Eigentümer
c) 50tausend an die Bank (Grundschuld des Insolventen) + 20tausend an die Bank (weil die sonst dem Verkauf nicht zustimmt) + 30tausend an den zweiten Eigentümer
Was ist der normale rechtliche Weg, a oder b oder c? Ich finde dazu gar nichts im Gesetzestext, wäre also auch über Hinweise dankbar, wo sowas geschrieben stehen könnte.
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