Hauswert ca. 50tausend. Offene Schulden bei der Bank ca. 70tausend. Jetzt gäbe es einen Käufer der 100tausend bereit ist zu zahlen.

a) 70tausend an die Bank + 15tausend an den Insolvenzverwalter + 15tausend an den zweiten Eigentümer

b) 50tausend an die Bank (weil Grundschuld, also geht IV leer aus) + 50tausend an den zweiten Eigentümer

c) 50tausend an die Bank (Grundschuld des Insolventen) + 20tausend an die Bank (weil die sonst dem Verkauf nicht zustimmt) + 30tausend an den zweiten Eigentümer

Was ist der normale rechtliche Weg, a oder b oder c? Ich finde dazu gar nichts im Gesetzestext, wäre also auch über Hinweise dankbar, wo sowas geschrieben stehen könnte.