Zu 1. Betrug bleibt Betrug. Sicherlich bringt ws was Reue zu zeigen und den Schaden zu begleichen. Das stimmt die Strafverfolgungsbehörden dann gnädiger.

Zu 2. Das geht noch. Aber da haste dir auf jedenfall keinen Gefallen mit getan. Es wird wahrscheinlich die nächsten Jahre immer auftauchen, sollte die Anzeige erstattet worden sein. Falls es zu keiner Verurteilung kommt, wäre das gut für dich.

Du solltest jetzt aber zusehen, dass du den Geschädigten gnädig stimmst. Das könnte mildernde Umstände haben.

...zur Antwort

Was heißt denn "der Wert war unter 1"?

Dir werden zwei Sachen vorgeworfen:

1. Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Es gibt bei den versch. Substanzen gewisse Grenzwerte. Wenn diese im Blutbefund überschritten sind, dann hast du mit 500 Euro Bußgeld und Fahrverbot (und abhängig von der Substanz: evtl. Fahrerlaubnisentzug bis zum Nachweis deiner Abstinz + MPU) zu rechnen.

2. Eventuell auch noch der Besitz von Btm.

Da würde ich mich überraschen lassen.

Was du auf jedenfall tun solltest, jetzt wo du aktenkundig bist, mit den illegalen Substanzen keinen Umgang mehr pflegen. Ab jetzt hat dich die Polizei im Visier und wird immer danach suchen. Den Ärger und die ganzen Folgeanzeigen und Kosten solltest du dir sparen und den Weg der Rechtschaffenheit antreten.

...zur Antwort

War die Polizei denn da und hat die Anzeige aufgenommen?

Wenn das was du sagst dir Wahrheit ist, dann hast du aus Nothilfe (musste mal googeln) heraus gehandelt. Da wirste dann wahrscheinlich nicht für bestraft.

Aber das gegen dich ermittelt wurde bleibt in deiner Akte stehen... und das ist immer doof! Also Finger weg von Gewalt, illegalen Drogen und übermäßigem Alkoholkonsum. Wenn man immer Herr seiner Sinne ist, passiert so ein Mist auch nicht! Und deinem Bruder kannste den Tipp auch mitgeben. ;-)

...zur Antwort

Am besten ist, man bleibt ehrlich und geht selbst zu seinen Eltern.

Das ist einmal mega peinlich und man muss sein Schamgefühl überwinden, aber schließlich werden sie dir danken, dass du dich ihnen anvertraut hast.

Außerdem können sie dir vielleicht nochmal erklären, dass man strafrechtlich belangt werden kann für Dinge, die man im Internet äußert. Mittlerweile sind die Polizei uns Staatdanwaltschaft da ziemlich hinterher.

Hast du denn was geschrieben oder geschickt, dass die Polizei interessiert?

...zur Antwort

Wenn die nun behaupten, dass sich jemand unbefugt auf das Paypal-Konto zugegriffen hat, dann machen die sich möglicherweise noch eines Betruges schuldig... wenn das Kind da einfach rangeht, dann fällt das sicherlich nicht darunter.

Wer Geld an Freunde überweist, hat 0 % Käuferschutz. Das Geld ist weg, bzw. in diesem Fall bei dem Glückspilz, der mit Schuhen Geld verdient. ;-)

...zur Antwort

Am besten du sprichst mal mit einer Sozialarbeiterin im Jugendamt oder bittest die Eltern deiner Freundin das mit dir zu machen. Davor braucht man auch keine Angst haben. Die probieren dir so gut es geht zu helfen!

Das ist echt eine doofe Situation! Gut, dass es Freunde gibt. Wichtig ist, dass du das alles einem Erwachsenen erzählst, den du kennst und der dir helfen will.

Viel Glück!

...zur Antwort

Wenn du wirklich so ungeschickt warst mit deiner normalen Emailadresse dich bei Google anzumelden und Rezensionen geschrieben hast oder du dich auf Grund der Inhalte und des Täterwissens verraten hast, dann wird die Polizei/die Statsanwaltschaft es dir den Screenshot zweifelsfrei zuordnen können, sollten dort wirklich strafrechtlich relevante Inhalte dringewesen sein, wie Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, ...

Ggf. musst du den durch die Rufschädigung entstandenen Schaden dann auch noch in einem Zivilverfahren zahlen.

...zur Antwort

Wer Messanger-Chatgruppen nutzt, in die sämtliche berechtigte Leute einfach dazustoßen und mitlesen können, der muss damit rechnen, dass es auch Lehrer tun. Klar darf er das.

Die Frage ist, ob die Schüler in solchen Chats schreiben sollten. ;-)

Liebe Grüße und frohes Lernen

...zur Antwort
Wie gehe ich damit um, dass mit Steinen auf mein fahrendes Fahrzeug geworfen wurde?

Hallo ihr lieben,

bin heute Mittag in einer ländlichen Gegend mit dem Auto unterwegs gewesen. Ein guter Freund hatte mich als Beifahrer begleitet. Wir fahren also auf einer recht schmalen Straße, dort lief ein sehr kräftiger, muskulöser Mann mit seinem Hund. Er lief absichtlich mitten in der Straße und wollte nicht zur Seite gehen. Wir fuhren weiter mit Schrittgeschwindigkeit auf Ihn zu bis wir ca 5 Meter vor ihm anhielten. Plötzlich warf der Mann einen kleinen Stein mit einem heftigen Schwung auf unsere Windschutzscheibe, ich war natürlich total geschockt und bin über eine Wiese an ihm vorbeigefahren und abgehauen. In meiner Windschutzscheibe meiner 3 Monate alten Mercedes E Klasse ist nun ein Steinschlag.

Mein Beifahrer hat den Mann jedoch als Ortsansässigen identifizieren können.
Ich werde ihn selbstverständlich bei der Polizei anzeigen. Meine Fragen nun:

1.Ich kann ihn doch wegen A gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, B versuchte Körperverletzung, C Sachbeschädigung und D Nötigung im Straßenverkehr anzeigen oder ?

2.Mein Beifahrer meint es sei zu „hart“ ihn anzuzeigen, ich bestehe jedoch eigentlich darauf. Ist er verpflichtet eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen sofern ich ihn als Zeugen bei der Polizei angebe? Er ist nicht verwandt oder verschwägert mit dem Täter, noch belastet er sich selbst durch eine Aussage.

3. Wer bezahlt das Ganze? Muss ich die Kosten erstmal vorstrecken?

danke für Eure Hilfe

...zum Beitrag

Du solltest ihn anzeigen, damit der Sachverhalt aktenkundig ist und du auch in einem möglichen Zivilrechtsstreit mit einem Aktenzeichen in der Hinterhand abgesichert bist. Über die strafrechtliche Einordnung mach dir keine Gedanken, das werden die Beamten selbst am besten wissen.

Außerdem hat das Ganze auch präventiven Charakter. Hoffentlich wird dem Steinewerfer nach seiner Beschuldigtenvernehmung die Lust vergehen zukünftig Steine auf Autos zu werfen.

LG Jannek

...zur Antwort

Das Ordnungsamt hat großes Interesse an solchen Sachverhalten. Am besten in schriftform möglichst detailiert herausarbeiten, warum die Nachbarn charakterlich ungeeignet aind den Hund zu halten. Schön viele Beispiele nennen. Am besten die konkreten Verstößen gegen die Hundehalterverordnung benennen, mit Ort und Datum und dies zur Anzeige bringen.

Und am besten, wenn der Hund mal wieder freidreht und abgehauen ist, direkt das Ordnungsamt anrufen oder die Polizei. Dann sind die Amtsträger selbst Zeugen.

...zur Antwort

Nach Erstattung der Anzeige wird diese von deinem zuständigen Polizeirevier an das zuständige Kriminalkommissariat gesendet. Dort wird sich ein Ermittler mit deinem Fall befassen. Bis die Anzeige dort angekommen ist, kann es schonmal ein paar Tage dauern, bis er sich der Sache annimmt vergehen vielleicht noch ein paar weitere. Dann schickt dir der Ermittler einen Anhörungsbogen mit seinen Fragen zum Sachverhalt oder läd dich zu einer Vernehmung ein.

Du wirst sicherlich ein Aktenzeichen bekommen haben. Dieses kannst du deiner Versicherung oder deine Rechtsberatung gegenüber bei Erfordernis bereits angeben.

Ansonsten steht es dir frei auch mal unter Nennung des Aktenzeichens nachzufragen, wie der Verfahrensstand ist.

LG

Jannek

...zur Antwort

Google mal nach "Verfassungsfeindliche Symbole" gem Paragraph 86a Strafgesetzbuch. Vom Verfassungsschutz gibt es eine 84seitige Broschüre zu dem Thema, wo alle Symbole aufgelistet sind.

Und nein, zu Winkingerzeiten gab es den Paragrapen 86a StGB noch nicht. Da hat das hissen der falschen Stammesrune wahrscheinlich höchstens einen Krieg ausgelöst oder den eigenen Kopf gekostet. ;-)

Liebe Grüße

Jannek

...zur Antwort