Problem ist folgendes. Ich habe zum 1.6.18 mein kleingewerbe (nebenbei Nageldesign) abgemeldet, habe aber schon das gesamte Jahr 2018 nicht mehr gearbeitet und 0 Euro Einnahmen oder Ausgaben gehabt, was ich auch anhand vom lohnsteuerjahresausgleich belegen kann. Ich habe nun vor 9 Wochen mein zweites Kind bekommen und wollte elterngeld beantragen. Problem ist, dass durch das Gewerbe was 2018 noch offiziell existierte, nicht die letzten 12 Monate (wie bei Angestellten üblich) berechnet werden für mein elterngeld, sondern einfach das Kalenderjahr 2018. Ich hab aber erst ab dem 1.5.18 wieder meinen Job im Angestellten Verhältnis angefangen nach der Elternzeit meines ersten Kindes... Mir wurden somit durch dieses Gewerbe rund 4000 Euro fehlen obwohl das immer nur ein bisschen Hobby war und ich im gesamten Jahr 2018 nicht mehr gearbeitet habe über mein Gewerbe. Leider kann mir keiner sagen ob das Datum der abgmeldung nochmal rückwirkend geändert werden kann. Belegen kann ich wir gesagt dass nichts mehr erwirtschaftet wurde